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Kleiderordnung des Arbeitgebers missachtet, Hosenfarbe bedingt Kündigung.

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2024 · Heft 9 · S. 42 bis 43

Dokument
319784
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 9 / 2024
Jahrgang 20
Seiten
42 bis 43
Erschienen: 2024-09-06 08:53:06
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Dürfen Unternehmen ihren Beschäftigten vorschreiben, welche Farbe ihre Arbeitskleidung haben muss? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einem aktuellen Urteil. Weigert sich ein Arbeitnehmer beharrlich, der rechtmäßigen Weisung seines Arbeitgebers nachzukommen, kann sogar eine Kündigung gerechtfertigt sein.

Schlagworte

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