CareLit Fachartikel
Kleiderordnung des Arbeitgebers missachtet, Hosenfarbe bedingt Kündigung.
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2024 · Heft 9 · S. 42 bis 43
Dokument
319784
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dürfen Unternehmen ihren Beschäftigten vorschreiben, welche Farbe ihre Arbeitskleidung haben muss? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf in einem aktuellen Urteil. Weigert sich ein Arbeitnehmer beharrlich, der rechtmäßigen Weisung seines Arbeitgebers nachzukommen, kann sogar eine Kündigung gerechtfertigt sein.
Schlagworte
IMPFUNG
MANN
BETRIEB
GERICHT
URTEIL
ANERKENNUNG
ARBEITGEBER
BERUFSGENOSSENSCHAFT
BERUFSKRANKHEIT
Arbeit
Infektion
Arbeitnehmer
Ästhetik
Krankenhausverwaltung
Krankenhausträger
Krankenhaus