Erst "nice to have", jetzt "must have".
Schleicher, M. · f&w führen und wirtschaften im Krankenhaus · 2024 · Heft 9 · S. 869
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft treten soll, zielt auf die Barrierefreiheit digitaler Angebote im B2C-Bereich ab. Ziel ist die gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Einschränkungen und älteren Menschen. Was für öffentliche Krankenhäuser mit der Barrierefreien Informationstechnologie-Verordnung (BITV 2.0) bereits seit 2019 gilt, kommt mit dem BFSG nun auch für freigemeinnützige und private Krankenhäuser. Das heißt: Klinik-Websites, Patientenportale und -Apps müssen dann barrierefrei sein.