Aus der Traum. .. — Zur Aufrechnung bei Besoldungsund Versorgungsrückforderungen
Dr. Baden, E. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 9 · S. 400 bis 404
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorbei ist es nach der neuen Entscheidung des BVerwG (Urt. v. 14. 9. 2023 - 2 A 1. 22 -, PersV 2024, 185) mit der vormals so bequem empfundenen und weitgehend praktizierten Möglichkeit, etwaige Rückforderungsansprüche wegen überzahlter Besoldung oder Versorgung unbeschadet eines etwa eingelegten Widerspruchs oder einer noch anhängigen Anfechtungsklage gegen den Rückforderungsbescheid im Wege der Aufrechnung gegen laufende Besoldungsbzw. Versorgungsansprüche zu realisieren. Der Suspensiveffekt des §80 Abs. 1 VwGO steht insoweit nach nunmehriger Erkenntnis einer Aufrechnung entgegen.