CareLit Fachartikel
Zum Personalvertretungsrecht Maßnahmen zur Verhütung von Dienstund Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen.
N.N. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 9 · S. 425 bis 428
Dokument
319861
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Von einer „Maßnahme zur Verhütung von Dienstund Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen“ im Sinne von § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 LPVG NRW ist nur dann auszugehen, wenn diese darauf abzielt, das Risiko von Gesundheitsschädigungen oder Unfällen innerhalb der Dienststelle zu mindern oder einen effektiven Arbeitsund Gesundheitsschutz zu gewährleisten (objektiv-finale Betrachtungsweise).
Schlagworte
RECHTSPRECHUNG
PERSONALRAT
REINIGUNG
RISIKO
ENTSCHEIDUNG
MITBESTIMMUNG
ARBEITSPLATZ
BAT
BERATUNG
Absicht
Desinfektion
Beurteilung
Gesetz
Die Personalvertretung