CareLit Fachartikel

Zum Personalvertretungsrecht Maßnahmen zur Verhütung von Dienstund Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen.

N.N. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 9 · S. 425 bis 428

Dokument
319861
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 9 / 2024
Jahrgang 67
Seiten
425 bis 428
Erschienen: 2024-09-10 08:56:54
ISSN
1868-7857
DOI

Zusammenfassung

1. Von einer „Maßnahme zur Verhütung von Dienstund Arbeitsunfällen und sonstigen Gesundheitsschädigungen“ im Sinne von § 72 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 LPVG NRW ist nur dann auszugehen, wenn diese darauf abzielt, das Risiko von Gesundheitsschädigungen oder Unfällen innerhalb der Dienststelle zu mindern oder einen effektiven Arbeitsund Gesundheitsschutz zu gewährleisten (objektiv-finale Betrachtungsweise).

Schlagworte

RECHTSPRECHUNG PERSONALRAT REINIGUNG RISIKO ENTSCHEIDUNG MITBESTIMMUNG ARBEITSPLATZ BAT BERATUNG Absicht Desinfektion Beurteilung Gesetz Die Personalvertretung