CareLit Fachartikel
II. Allgemeines Arbeitsrecht Erfüllung von Urlaub – Quarantäne
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 9 · S. 1 bis 10
Dokument
320019
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Legt der Arbeitgeber auf Wunsch des Arbeitnehmers (§ 7 Abs. 1 BUrlG) den Urlaub fest, wird die Arbeitspflicht für den Urlaubszeitraum – einvernehmlich – aufgehoben. Treten danach Umstände ein, die einen anderen Freistellungstatbestand erfüllen, kann die bereits suspendierte Leistungspflicht nicht noch einmal erlöschen (Rn. 13)
Schlagworte
URLAUB
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
KRANKHEIT
ENTSCHEIDUNG
RECHT
URTEIL
Coronavirus
Arbeitsleistung
Gesetz
Arbeitsrecht
Bevölkerung
Arbeit
Ausscheider