CareLit Fachartikel
Über Todeswünsche sprechen können: Das gilt es einzuüben.
Dr. Silberzahn-Jandt, G. · Neue Caritas · 2024 · Heft 15 · S. 28 bis 30
Dokument
320109
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid hat Einrichtungen der Eingliederungshilfe vermehrt gefordert: Sie müssen offen über Todeswünsche sprechen und lernen, deren verschiedene Arten zu differenzieren. Nur so können sie dem Einzelfall angemessen reagieren.
Schlagworte
SUIZID
BEHINDERUNG
PFLEGE
STERBEN
URTEIL
BEZIEHUNG
EINRICHTUNG
ETHIK
KOMMUNIKATION
LEBEN
OHR
ARBEIT
ALTENHILFE
VERSTÄNDNIS
SICHERHEIT
MENSCHEN