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Über Todeswünsche sprechen können: Das gilt es einzuüben.

Dr. Silberzahn-Jandt, G. · Neue Caritas · 2024 · Heft 15 · S. 28 bis 30

Dokument
320109
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas
Autor:innen
Dr. Silberzahn-Jandt, G.
Ausgabe
Heft 15 / 2024
Jahrgang 125
Seiten
28 bis 30
Erschienen: 2024-09-18 08:11:34
ISSN
1438-7832
DOI

Zusammenfassung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid hat Einrichtungen der Eingliederungshilfe vermehrt gefordert: Sie müssen offen über Todeswünsche sprechen und lernen, deren verschiedene Arten zu differenzieren. Nur so können sie dem Einzelfall angemessen reagieren.

Schlagworte

SUIZID BEHINDERUNG PFLEGE STERBEN URTEIL BEZIEHUNG EINRICHTUNG ETHIK KOMMUNIKATION LEBEN OHR ARBEIT ALTENHILFE VERSTÄNDNIS SICHERHEIT MENSCHEN