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N.N. · Rechtsdepesche · 2024 · Heft 5 · S. 280 bis 281
Dokument
320128
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Sachund Personalkosten unterliegen auch im Pflegeheimbereich den allgemeinen Steigerungsraten, sodass sich die Berechnungsgrundlage des Heimentgeltes verändert. Was ist bei der Entgelterhöhung für den überlassenen Wohnraum zur Erbringung von Pflegeund Betreuungsleistungen in einer Senioreneinrichtung zu beachten?
Schlagworte
ARBEITNEHMER
BETREIBER
VERLETZUNG
APOTHEKE
ARBEITGEBER
BEHINDERUNG
BETRUG
HEIMBEWOHNER
KOSTEN
Personalkosten
Arbeitsplatz
Angemessenheitsprüfung
Rechtsdepesche