CareLit Fachartikel

Art und Weise der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Pausenzeiten

N.N. · Rechtsdepesche · 2024 · Heft 5 · S. 254 bis 258

Dokument
320135
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5 / 2024
Jahrgang 22
Seiten
254 bis 258
Erschienen: 2024-09-18 08:56:18
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Leitsatz Ein individualrechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Ausübung des Initiativrechts gegenüber dem Betriebsrat über die Art und Weise der Durchführung des Gesundheitsschutzes bei nach § 87 Absatz 1 Nummer 7 BetrVG mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen kann aufgrund der Gestaltungsfreiheit und des Beurteilungsspielraums der Betriebsparteien nur auf Ausnahmefälle beschränkt sein.

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITNEHMER BEURTEILUNG RUHEPAUSE ARBEITSVERTRAG ARBEITSZEIT MITARBEITER STATION MITBESTIMMUNG Betten Arbeit Berlin Pflegepersonal Onkologie Rechtsdepesche