CareLit Fachartikel
Art und Weise der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und Festlegung der Pausenzeiten
N.N. · Rechtsdepesche · 2024 · Heft 5 · S. 254 bis 258
Dokument
320135
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz Ein individualrechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Ausübung des Initiativrechts gegenüber dem Betriebsrat über die Art und Weise der Durchführung des Gesundheitsschutzes bei nach § 87 Absatz 1 Nummer 7 BetrVG mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen kann aufgrund der Gestaltungsfreiheit und des Beurteilungsspielraums der Betriebsparteien nur auf Ausnahmefälle beschränkt sein.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
BEURTEILUNG
RUHEPAUSE
ARBEITSVERTRAG
ARBEITSZEIT
MITARBEITER
STATION
MITBESTIMMUNG
Betten
Arbeit
Berlin
Pflegepersonal
Onkologie
Rechtsdepesche