CareLit Fachartikel
Ethanol darf nicht als CMR eingestuft werden.
N.N. · Hygiene + Medizin · 2024 · Heft 9 · S. 177 bis 162
Dokument
320392
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Anlass: Beabsichtigte Einstufung von Ethanol als CMR (karzinogen, mutagen, reproduktionstoxisch) durch die EU/ECHA Derzeit gibt es einen Vorschlag bei der EU, Ethanol als reproduktionstoxisch Kategorie 2 im Rahmen der Biozid-Verordnung (Verordnung EU Nr. 528/2012) einzustufen. Diese Einstufung könnte bereits Anfang 2025 erfolgen, wobei auch eine Höherstufung als CMR Kat. 1 möglich wäre.
Schlagworte
HYGIENE
MEDIZIN
HAND
REINIGUNG
AUFNAHME
ERREGER
WHO
GESUNDHEITSWESEN
HAUT
ETHANOL
TIER
MENSCHEN
RISIKO
GETRÄNKE
DEUTSCHLAND
COMPLIANCE