CareLit Fachartikel

Zur Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes im Rahmen einer Eingruppierung.

Bachmann, C. · PflegeRecht · 2024 · Heft 9 · S. 520 bis 533

Dokument
320457
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bachmann, C.
Ausgabe
Heft 9 / 2024
Jahrgang 28
Seiten
520 bis 533
Erschienen: 2024-09-26 10:38:13
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Leitsätze des Gerichts: 1. Heilerziehungspfleger sind auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nach Maßgabe der Bestimmungen in der Anlage 33 zu den B-A einzugruppieren, wenn sie schwerpunktmäßig erzieherische oder soziale Aufgaben wahrnehmen.

Schlagworte

EINGRUPPIERUNG EINRICHTUNG GRUPPE AUSBILDUNG MITARBEITER HEILERZIEHUNGSPFLEGER ARBEITNEHMER ARBEITGEBER PFLEGE Arbeit Arbeitsrecht Berufsgruppen Arbeitsleistung Behinderte Kinder Ärztinnen Absaugen