CareLit Fachartikel
Zur Anwendung des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes im Rahmen einer Eingruppierung.
Bachmann, C. · PflegeRecht · 2024 · Heft 9 · S. 520 bis 533
Dokument
320457
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze des Gerichts: 1. Heilerziehungspfleger sind auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nach Maßgabe der Bestimmungen in der Anlage 33 zu den B-A einzugruppieren, wenn sie schwerpunktmäßig erzieherische oder soziale Aufgaben wahrnehmen.
Schlagworte
EINGRUPPIERUNG
EINRICHTUNG
GRUPPE
AUSBILDUNG
MITARBEITER
HEILERZIEHUNGSPFLEGER
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
PFLEGE
Arbeit
Arbeitsrecht
Berufsgruppen
Arbeitsleistung
Behinderte Kinder
Ärztinnen
Absaugen