CareLit Fachartikel
"Berufsbezeichnung kann entzogen werden. "
Bierther, I. · Altenpflege · 2024 · Heft 1 · S. 14
Dokument
320587
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsund Krankenpfleger, Altenpfleger, Kinderkrankenschwester oder Pflegefachfrau/mann kann durch die zuständige Behörde widerrufen werden, so legt es das Pflegeberufegesetz (PflBG) fest.
Schlagworte
GESETZ
ARBEITGEBER
AUSBILDUNG
GEWALT
KINDERKRANKENSCHWESTER
KRANKHEIT
LESEN
PFLEGE
THERAPIE
Berufsausübung
Altenpflege