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Begrenzung der Probezeit bei befristetem Arbeitsverhältnis

Sausen, P. · Altenheim · 2024 · Heft 1 · S. 32 bis 33

Dokument
320609
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 46
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2024-10-02 08:09:14
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis mit Probezeit muss die Dauer der Probezeit verhältnismäßig sein: Als zulässig und verhältnismäßig gilt ein Umfang von 25 Prozent der Befristungsdauer. Längere Probezeiten sind unzulässig und folglich unwirksam.

Schlagworte

PROBEZEIT ALTENHEIM ARBEITGEBER ARBEITSRECHT ENTSCHEIDUNG GERICHT ZEIT ARBEITSVERTRAG BERLIN Arbeitsverhältnis