CareLit Fachartikel
Begrenzung der Probezeit bei befristetem Arbeitsverhältnis
Sausen, P. · Altenheim · 2024 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Dokument
320609
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis mit Probezeit muss die Dauer der Probezeit verhältnismäßig sein: Als zulässig und verhältnismäßig gilt ein Umfang von 25 Prozent der Befristungsdauer. Längere Probezeiten sind unzulässig und folglich unwirksam.
Schlagworte
PROBEZEIT
ALTENHEIM
ARBEITGEBER
ARBEITSRECHT
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
ZEIT
ARBEITSVERTRAG
BERLIN
Arbeitsverhältnis