CareLit Fachartikel
Fahrt zur Wiedereingliederung nicht auf Kassenkosten.
Dr. Kaempfe, J. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft · 2024 · Heft 9 · S. 30 bis 31
Dokument
320611
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Langzeiterkrankte können bei einer stufenweisen betrieblichen Wiedereingliederung die Fahrtkosten zur Arbeit nicht immer von ihrer Krankenkasse beanspruchen.
Schlagworte
URTEIL
KOSTEN
WIEDEREINGLIEDERUNG
BEHINDERUNG
BETRUG
LEISTUNG
ARBEITNEHMER
BUCH
ENTSCHEIDUNG
Arbeit
Krankenkasse
Bescheinigung
Krankenversicherung
Gesetz
G+G
Gesundheit und Gesellschaft