CareLit Fachartikel

Vorsicht im Zusammenwirken mit Leistungserbringern der Pflegehilfsmittel.

Prof. Richter, R. · Häusliche Pflege · 2024 · Heft 1 · S. 34 bis 35

Dokument
320760
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege
Autor:innen
Prof. Richter, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 6
Seiten
34 bis 35
Erschienen: 2024-10-07 08:49:11
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (auch: Pflegegrad 1!) haben nach § 40 Abs. 2 SGB XI Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, sofern diese das alltägliche Leben betroffener Personen erleichtern. Nach Antragstellung prüft die Pflegekasse den individuellen Anspruch. Aus der gesetzlichen Regelung ergibt sich, dass zum Nachweis der Notwendigkeit keine ärztliche Verordnung vorgesehen ist (vgl. Bundestags-Drucksache 12/5262, S. 113) und dass das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung der Notwendigkeit vermutet wird. Kommt es gleichwohl zu einer besonderen Überprüfung, wird sich der Medizinische Dienst oder ein…

Schlagworte

PFLEGE PFLEGEHILFSMITTEL VERTRAG HAMBURG HILFE ZUSAMMENARBEIT Touch Häusliche Pflege