CareLit Fachartikel
Arbeitsvertragliche Nebenpflicht erweitert Schutz bei Arbeitsunfall beim Einkauf von Batterien.
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2024 · Heft 1 · S. 44 bis 45
Dokument
320791
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Umfang des Unfallversicherungsschutzes ist im Sozialgesetzbuch VII geregelt. In der Regel können Beschäftigte und Unternehmen diesen Schutz nicht eigenmächtig über die eigentliche Betriebstätigkeit hinaus erweitern oder einschränken. Dennoch können bestimmte arbeitsrechtliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Unfallversicherungsschutz beeinflussen, wie ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zeigt.
Schlagworte
ANERKENNUNG
ARBEITSVERTRAG
FRAU
GERICHT
MANN
RECHT
SIGNATUR
UNFALL
UNFALLVERSICHERUNG
Arbeitnehmer
Arbeit
Versicherungsschutz
Sicherheitsbeauftragter