CareLit Fachartikel

Arbeitsvertragliche Nebenpflicht erweitert Schutz bei Arbeitsunfall beim Einkauf von Batterien.

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2024 · Heft 1 · S. 44 bis 45

Dokument
320791
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 20
Seiten
44 bis 45
Erschienen: 2024-10-07 11:49:16
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Der Umfang des Unfallversicherungsschutzes ist im Sozialgesetzbuch VII geregelt. In der Regel können Beschäftigte und Unternehmen diesen Schutz nicht eigenmächtig über die eigentliche Betriebstätigkeit hinaus erweitern oder einschränken. Dennoch können bestimmte arbeitsrechtliche Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Unfallversicherungsschutz beeinflussen, wie ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zeigt.

Schlagworte

ANERKENNUNG ARBEITSVERTRAG FRAU GERICHT MANN RECHT SIGNATUR UNFALL UNFALLVERSICHERUNG Arbeitnehmer Arbeit Versicherungsschutz Sicherheitsbeauftragter