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Bildungsmaßnahmen nach § 11b AVRAG (Teil 1): Arbeitszeit und Kostentragung

Dr. Schöffmann, P. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht · 2024 · Heft 4 · S. 124 bis 128

Dokument
321000
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht
Autor:innen
Dr. Schöffmann, P.
Ausgabe
Heft 4 / 2024
Jahrgang 9
Seiten
124 bis 128
Erschienen: 2024-10-09 01:19:35
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

Neue Regeln für die Teilnahme von Arbeitnehmerinnen an Bildungsmaßnahmen. § 11b AVRAG regelt die Teilnahme der Arbeitnehmer (AN) an einer „Aus-, Fortoder Weiterbildung“. Der 1. Teil des Beitrags untersucht den Tatbestand der Bestimmung und die Rechtsfolgen, wonach die Arbeitgeber (AG) die Kosten für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zu tragen haben und diese auch als Arbeitszeit anzurechnen ist. Der 2. Teil dieses Beitrags folgt im nächsten Heft der ÖZPR.

Schlagworte

ARBEITSZEIT KOSTEN FORTBILDUNG WEITERBILDUNG ARBEITSVERTRAG VEREINBARUNG AUSBILDUNG RECHT FAMILIE Arbeitsleistung Arbeit Arbeitsverhältnis Charakter Arbeitnehmer Gesetz Berufsausbildung