CareLit Fachartikel
Bildungsmaßnahmen nach § 11b AVRAG (Teil 1): Arbeitszeit und Kostentragung
Dr. Schöffmann, P. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht · 2024 · Heft 4 · S. 124 bis 128
Dokument
321000
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Neue Regeln für die Teilnahme von Arbeitnehmerinnen an Bildungsmaßnahmen. § 11b AVRAG regelt die Teilnahme der Arbeitnehmer (AN) an einer „Aus-, Fortoder Weiterbildung“. Der 1. Teil des Beitrags untersucht den Tatbestand der Bestimmung und die Rechtsfolgen, wonach die Arbeitgeber (AG) die Kosten für die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zu tragen haben und diese auch als Arbeitszeit anzurechnen ist. Der 2. Teil dieses Beitrags folgt im nächsten Heft der ÖZPR.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
KOSTEN
FORTBILDUNG
WEITERBILDUNG
ARBEITSVERTRAG
VEREINBARUNG
AUSBILDUNG
RECHT
FAMILIE
Arbeitsleistung
Arbeit
Arbeitsverhältnis
Charakter
Arbeitnehmer
Gesetz
Berufsausbildung