CareLit Fachartikel

Besteht eine Pflicht, Überstunden oder Dienst außerhalb der regulären Arbeitszeit zu leisten?

Bährle & Partner · Ergotherapie & Rehabilitation · 2024 · Heft 1 · S. 32 bis 33

Dokument
321083
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation
Autor:innen
Bährle & Partner
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 16
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2024-10-17 07:49:04
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Arbeitnehmer, die länger als vertraglich vereinbart arbeiten, meinen, sie machen Überstunden. Rechtlich ist dies aber nicht immer der Fall. Und auch nicht in jedem Fall erhalten Mitarbeiter Überstundenzuschläge. Unter Umständen ist mehr erbrachte Arbeitszeit auch gar nicht zu vergüten, nämlich dann, wenn Arbeitgeber die Überstunden überhaupt nicht angeordnet hatten, beziehungsweise kein Grund vorlag, länger als vereinbart zu arbeiten.

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER ARBEITGEBER TARIFVERTRAG ARBEITSVERTRAG BEREITSCHAFTSDIENST MITARBEITER NOTFALL RECHT Copyright Arbeitsverhältnis Arbeit Qualitätsmanagement Ergotherapie & Rehabilitation