CareLit Fachartikel
Besteht eine Pflicht, Überstunden oder Dienst außerhalb der regulären Arbeitszeit zu leisten?
Bährle & Partner · Ergotherapie & Rehabilitation · 2024 · Heft 1 · S. 32 bis 33
Dokument
321083
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitnehmer, die länger als vertraglich vereinbart arbeiten, meinen, sie machen Überstunden. Rechtlich ist dies aber nicht immer der Fall. Und auch nicht in jedem Fall erhalten Mitarbeiter Überstundenzuschläge. Unter Umständen ist mehr erbrachte Arbeitszeit auch gar nicht zu vergüten, nämlich dann, wenn Arbeitgeber die Überstunden überhaupt nicht angeordnet hatten, beziehungsweise kein Grund vorlag, länger als vereinbart zu arbeiten.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
TARIFVERTRAG
ARBEITSVERTRAG
BEREITSCHAFTSDIENST
MITARBEITER
NOTFALL
RECHT
Copyright
Arbeitsverhältnis
Arbeit
Qualitätsmanagement
Ergotherapie & Rehabilitation