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Arbeitsschutz und Arbeitsrecht: Die rote Arbeitshose und das schwarze „Nichts“

Prof.Dr. Wilrich, T. · Sicherheitsingenieur · 2024 · Heft 1 · S. 41 bis 43

Dokument
321140
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenieur
Autor:innen
Prof.Dr. Wilrich, T.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 9
Seiten
41 bis 43
Erschienen: 2024-10-18 08:46:15
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Arbeitgeber können im Produktionsbereich die Einhaltung einer Kleiderordnung zur Sicherheit und Unternehmensrepräsentation verlangen. Missachtet ein Arbeitnehmer trotz wiederholter Abmahnungen diese Vorgabe, kann dies als beharrliche Pflichtverletzung gewertet werden, die eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigt.

Schlagworte

BETRIEB ARBEITNEHMER ARBEITGEBER HAUSORDNUNG RECHT PROGNOSE URTEIL KOSTEN LEBEN Arbeitsleistung Arbeitsverhältnis Belegschaft Arbeitsschutz Arbeitsrecht Arbeitsunfälle Arbeitsplatz