CareLit Fachartikel
I. Tarifrecht Anwendungsbereich des TVöD/VKA – Bereichsausnahme – Beschäftigte in Gaststätten
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 9
Dokument
321150
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Ein Zahlungsantrag, mit dem mehrere Ansprüche nicht in voller Höhe, sondern nur teilweise verfolgt werden, ist auch ohne Angabe, in welcher Höhe aus den einzelnen Ansprüchen welche Teile eingeklagt werden, hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn es sich um eine „abschließende Gesamtklage“ handelt. Eine solche liegt vor, wenn der Kläger erklärt, die Klageforderung habe abschließenden Charakter. Dann macht er seine Ansprüche sämtlich und in voller Höhe und damit hinreichend bestimmt geltend (Rn. 15).
Schlagworte
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
BETRIEB
EINARBEITUNG
ARBEITNEHMER
SACHSEN
TARIFVERTRAG
UNTERNEHMEN
AUSBILDUNG
Arbeitsverhältnis
Charakter
Zeitschrift für Tarifrecht