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I. Tarifrecht Anwendungsbereich des TVöD/VKA – Bereichsausnahme – Beschäftigte in Gaststätten

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 9

Dokument
321150
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 9
Erschienen: 2024-10-18 09:07:25
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Ein Zahlungsantrag, mit dem mehrere Ansprüche nicht in voller Höhe, sondern nur teilweise verfolgt werden, ist auch ohne Angabe, in welcher Höhe aus den einzelnen Ansprüchen welche Teile eingeklagt werden, hinreichend bestimmt iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, wenn es sich um eine „abschließende Gesamtklage“ handelt. Eine solche liegt vor, wenn der Kläger erklärt, die Klageforderung habe abschließenden Charakter. Dann macht er seine Ansprüche sämtlich und in voller Höhe und damit hinreichend bestimmt geltend (Rn. 15).

Schlagworte

SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT BETRIEB EINARBEITUNG ARBEITNEHMER SACHSEN TARIFVERTRAG UNTERNEHMEN AUSBILDUNG Arbeitsverhältnis Charakter Zeitschrift für Tarifrecht