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II. Allgemeines Arbeitsrecht Mutterschutz – Elternzeit – Urlaubskürzung – Berechnung der Urlaubsabgeltung

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 11

Dokument
321151
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 11
Erschienen: 2024-10-18 09:07:25
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Während der Mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und der Elternzeit verfällt weder zuvor nicht genommener noch während dieser Zeiten erworbener Urlaub (Rn. 13 f. ). 2. Das Recht des Arbeitgebers aus § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen, bezieht sich allein auf den bezahlten Erholungsurlaub, nicht dagegen auf die Urlaubsabgeltung. Die zur Ausübung des Kürzungsrechts erforderliche rechtsgeschäftliche Erklärung muss dem Arbeitnehmer deshalb noch im bestehenden Arbeitsverhältnis zugehen (Rn. 21). Daran ändert…

Schlagworte

ARBEITNEHMER URLAUB SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ARBEITGEBER ARBEITSZEIT RICHTLINIE RECHT ZEIT Arbeitsverhältnis Arbeit Arbeitsrecht Arbeitsleistung Geburt Betrug Abwesenheitszeiten