II. Allgemeines Arbeitsrecht Mutterschutz – Elternzeit – Urlaubskürzung – Berechnung der Urlaubsabgeltung
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 11
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Während der Mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und der Elternzeit verfällt weder zuvor nicht genommener noch während dieser Zeiten erworbener Urlaub (Rn. 13 f. ). 2. Das Recht des Arbeitgebers aus § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen, bezieht sich allein auf den bezahlten Erholungsurlaub, nicht dagegen auf die Urlaubsabgeltung. Die zur Ausübung des Kürzungsrechts erforderliche rechtsgeschäftliche Erklärung muss dem Arbeitnehmer deshalb noch im bestehenden Arbeitsverhältnis zugehen (Rn. 21). Daran ändert…