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III. Personalvertretungsund Betriebsverfassungsrecht Betriebsrat – Auskunftsanspruch – Tarifkollision

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 1 · S. 1 bis 8

Dokument
321152
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 8
Erschienen: 2024-10-18 09:07:25
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. § 4a TVG ist kein zugunsten der Arbeitnehmer geltendes Gesetz iSv. § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Die von der Norm bezweckte Auflösung von Tarifkollisionen soll vielmehr generell die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie sichern (Rn. 21). 2. Ist eine Tarifkollision im Betrieb nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG aufzulösen, sind die gewerkschaftlichen Mehrheitsverhältnisse jeweils zu dem Zeitpunkt zu bestimmen, in dem der letzte kollidierende Tarifvertrag schriftlich abgeschlossen wurde. Nicht maßgebend ist das Datum, zu dem der betreffende Tarifvertrag (rückwirkend) in Kraft getreten ist (Rn. 24). 3. De…

Schlagworte

BETRIEB SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT TARIFVERTRAG GEWERKSCHAFT ARBEITGEBER ARBEITNEHMER EINGRUPPIERUNG GESETZ Arbeitsverhältnis Belegschaft Deutschland Zeitschrift für Tarifrecht