Nachträgliche Forderung von im Dreieck abzuwickelnden Herstellerrabatten. Die Quadratur des Kreises?
Klement, L. · Kranken- und Pflegeversicherung · 2024 · Heft 5 · S. 181 bis 186
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Instrument der Herstellerabschläge gem. § 130a SGB V begünstigt gesetzliche Krankenkassen, indem zu ihren Gunsten eine Umverteilung wirtschaftlicher Erträge der pharmazeutischen Unternehmer stattfindet. Das hierfür vom Gesetzgeber vorgesehene Abrechnungssystem realisiert die Umverteilung über ein „drei-Personen-Verhältnis", an welchem pharmazeutische Unternehmer, Apotheken und gesetzliche Krankenkassen beteiligt sind. Unmittelbare Leistungsbeziehungen sieht das System zwischen Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern einerseits sowie zwischen Apotheken und Krankenkassen andererseits vor. Direkte Rechtsode…