CareLit Fachartikel
Die „Blankoverordnung“ in der Ergotherapie
Triebel, E. · Kranken- und Pflegeversicherung · 2024 · Heft 5 · S. 187 bis 190
Dokument
321182
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1.04.2024 können Leistungserbringer im Rahmen bestimmter Diagnosen im Bereich der Ergotherapie eine sogenannte „Blankoverordnung“ für Heilmittel ausstellen. Dabei bestimmen die Ergotherapeuten eigenverantwortlich über die Art, Dauer und Häufigkeit der Behandlungen. Die Regelung gilt als Pilotprojekt. Die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung, so der Fachterminus, sorgt zum einen für mehr Autonomie in der Behandlung durch die Ergotherapeuten und soll zum anderen effizientere Therapiemöglichkeiten schaffen.
Schlagworte
VERTRAG
ERGOTHERAPIE
THERAPIE
LEISTUNG
HAUSBESUCH
INDIKATION
RICHTLINIE
WAHRNEHMUNG
WIRKUNG
Ärzte
Deutschland
Affektive Störungen
Dokumentation
Krankenkasse
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