CareLit Fachartikel
Klinik muss für erforderliche Nachuntersuchung sorgen.
Neumann, K. · G+G, Gesundheit und Gesellschaft · 2024 · Heft 1 · S. 36 bis 37
Dokument
321335
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Klinikärzte müssen notwendige Untersuchungen auch nach der Entlassung eines Patienten veranlassen. Andernfalls liegt ein Befunderhebungsfehler vor.
Schlagworte
AUGE
ELTERN
KIND
RISIKO
URTEIL
KRANKENHAUS
LEBEN
BEHINDERUNG
BUNDESGERICHTSHOF
Ärzte
Deutschland
Arbeit
Pflegepersonal
Finanzierung
Geburt
G+G