CareLit Fachartikel
Nachholung einer versäumten Personalratsanhörung
N.N. · Die Personalvertretung · 2024 · Heft 1 · S. 467 bis 470
Dokument
321445
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine versäumte Anhörung des Personalrats zu einer Personalmaßnahme kann nicht mehr mit heilender Wirkung nachgeholt werden, wenn die Personalmaßnahme bereits erledigt ist.
Schlagworte
PERSONALMANAGEMENT
PERSONALRAT
ENTSCHEIDUNG
RECHTSPRECHUNG
ERLASS
KOSTEN
VERLETZUNG
BAT
BERATUNG
Arbeit
Personalentwicklung
Gesetz
Die Personalvertretung