Medikationsfehlermeldungen an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker.
Parrau, N.; Freudewald, L.; Iliescu, O.; Said, A. ; Schulz, M. · Krankenhauspharmazie · 2024 · Heft 11 · S. 474 bis 480
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Medikationsfehler wie Anwendungsoder Abgabefehler, die von Apothekern in der täglichen Praxis erkannt werden, müssen entsprechend der Berufsordnung an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) gemeldet werden. Sind solche Medikationsfehler zum Beispiel durch die Aufmachung, Funktion oder Benennung eines Arzneimittels bedingt, sind richtigerweise regulatorische Gegenmaßnahmen notwendig, damit der Fehler nicht erneut auftritt. Ein effizientes Spontanberichtssystem ermöglicht der AMK, Risikoabwehrmaßnahmen anzustoßen, die gemeinsam mit dem pharmazeutischen Unternehmer, der zuständigen (Bundesober-)Be…