CareLit Fachartikel

Medikationsfehlermeldungen an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker.

Parrau, N.; Freudewald, L.; Iliescu, O.; Said, A. ; Schulz, M. · Krankenhauspharmazie · 2024 · Heft 11 · S. 474 bis 480

Dokument
321807
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhauspharmazie
Autor:innen
Parrau, N.; Freudewald, L.; Iliescu, O.; Said, A. ; Schulz, M.
Ausgabe
Heft 11 / 2024
Jahrgang 20
Seiten
474 bis 480
Erschienen: 2024-11-07 01:47:38
ISSN
0173-7597
DOI

Zusammenfassung

Medikationsfehler wie Anwendungsoder Abgabefehler, die von Apothekern in der täglichen Praxis erkannt werden, müssen entsprechend der Berufsordnung an die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) gemeldet werden. Sind solche Medikationsfehler zum Beispiel durch die Aufmachung, Funktion oder Benennung eines Arzneimittels bedingt, sind richtigerweise regulatorische Gegenmaßnahmen notwendig, damit der Fehler nicht erneut auftritt. Ein effizientes Spontanberichtssystem ermöglicht der AMK, Risikoabwehrmaßnahmen anzustoßen, die gemeinsam mit dem pharmazeutischen Unternehmer, der zuständigen (Bundesober-)Be…

Schlagworte

APOTHEKER RISIKO ARZNEIMITTEL DOSIERUNG APOTHEKE INJEKTION NEBENWIRKUNGEN SICHERHEIT WASSER Arzneimittelkommission Pharmacists Apotheken Berufsordnung Arzneimitteltherapie Deutschland Benserazid