Sind Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3 LFGB Sanktionen im unionsrechtlichen Sinne?
Wailau, R. · Lebensmittel und Recht · 2024 · Heft 5 · S. 327 bis 339
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Problemstellung § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3, Abs. 4a LFGB sieht für lebensmittelrechtliche Verstöße, die nach Einschätzung der zuständigen Behörde ein Bußgeld von mindestens 350 EURO oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat erwarten lassen, die zwingende Veröffentlichung des Namens des zuständigen Lebensmittelunternehmens und der vorgeworfenen Verstöße für die Dauer von sechs Monaten vor. (Mindestens) Wegen der Effekte einer solchen Veröffentlichung stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um eine Sanktion im unionsrechtlichen Sinne handelt; und welche Folgen damit einhergehen.