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Sind Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3 LFGB Sanktionen im unionsrechtlichen Sinne?

Wailau, R. · Lebensmittel und Recht · 2024 · Heft 5 · S. 327 bis 339

Dokument
321902
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
Wailau, R.
Ausgabe
Heft 5 / 2024
Jahrgang 28
Seiten
327 bis 339
Erschienen: 2024-11-11 09:16:55
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Problemstellung § 40 Abs. 1a S. 1 Nr. 3, Abs. 4a LFGB sieht für lebensmittelrechtliche Verstöße, die nach Einschätzung der zuständigen Behörde ein Bußgeld von mindestens 350 EURO oder eine Sanktionierung wegen einer Straftat erwarten lassen, die zwingende Veröffentlichung des Namens des zuständigen Lebensmittelunternehmens und der vorgeworfenen Verstöße für die Dauer von sechs Monaten vor. (Mindestens) Wegen der Effekte einer solchen Veröffentlichung stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um eine Sanktion im unionsrechtlichen Sinne handelt; und welche Folgen damit einhergehen.

Schlagworte

URTEIL UMWELT GESUNDHEIT TIER BEURTEILUNG ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG HERSTELLUNG VERBOT Charakter Aufmerksamkeit Desinfektionsmittel Bundesregierung Bevölkerung Deutschland Absicht