CareLit Fachartikel
5 Naturwein, der die für ihn einschlägigen gesetzlichen Grenzwerte einhält, kann nicht als für den menschlichen Verzehr ungeeignet eingestuft werden.
Dr. Schulteis, T. · Lebensmittel und Recht · 2024 · Heft 5 · S. 351 bis 358
Dokument
321904
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Erzeugnis, das die für das Erzeugnis geltenden lebensmittelrechtlichen Grenzwerte einhält und dessen vermeintliche Mangelhaftigkeit von Behörde allein aufgrund deren subjektiver Beurteilung angenommen wird, kann nicht als für den menschlichen Verzehr ungeeignet klassifiziert werden, so dass auch die darauf aufbauende lebensmittelrechtliche Untersagungsund Beseitigungsanordnung aufzuheben ist. (Leitsatz des Verfassers)
Schlagworte
BEURTEILUNG
ENTSCHEIDUNG
GERICHT
GESUNDHEIT
VERBOT
VORSCHRIFTEN
BETRIEB
DECKE
LAGERUNG
Aussehen
Germany
Berlin
Gesetz
Ästhetik
Chemie
Lebensmittel und Recht