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5 Naturwein, der die für ihn einschlägigen gesetzlichen Grenzwerte einhält, kann nicht als für den menschlichen Verzehr ungeeignet eingestuft werden.

Dr. Schulteis, T. · Lebensmittel und Recht · 2024 · Heft 5 · S. 351 bis 358

Dokument
321904
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht
Autor:innen
Dr. Schulteis, T.
Ausgabe
Heft 5 / 2024
Jahrgang 28
Seiten
351 bis 358
Erschienen: 2024-11-11 09:16:55
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Ein Erzeugnis, das die für das Erzeugnis geltenden lebensmittelrechtlichen Grenzwerte einhält und dessen vermeintliche Mangelhaftigkeit von Behörde allein aufgrund deren subjektiver Beurteilung angenommen wird, kann nicht als für den menschlichen Verzehr ungeeignet klassifiziert werden, so dass auch die darauf aufbauende lebensmittelrechtliche Untersagungsund Beseitigungsanordnung aufzuheben ist. (Leitsatz des Verfassers)

Schlagworte

BEURTEILUNG ENTSCHEIDUNG GERICHT GESUNDHEIT VERBOT VORSCHRIFTEN BETRIEB DECKE LAGERUNG Aussehen Germany Berlin Gesetz Ästhetik Chemie Lebensmittel und Recht