CareLit Fachartikel
3 Zur Bestimmung der Nettofüllmenge von fertig verpackten Würsten
Dr. Wehlau, A. · Lebensmittel und Recht · 2024 · Heft 5 · S. 339 bis 348
Dokument
321905
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Die Füllmenge einer Fertigpackung ist nach den §§ 42 ff. MessEG, sowie der auf § 44 MessEG beruhenden Fertigpackungsverordnung zu bestimmen, mit denen die Vorgaben der Richtlinien 76/211/EWG umgesetzt worden sind. Nach dieser weiterhin maßgeblichen Richtlinie ist unter Füllmenge die Erzeugnismenge zu verstehen, die die Fertigpackung tatsächlich enthält. Dabei besteht eine Fertigpackung aus einem Erzeugnis und seiner vollständigen und mengenerhaltenden Umschließung beliebiger Art.
Schlagworte
VORSCHRIFTEN
RICHTLINIE
RECHT
ENTSCHEIDUNG
ERLASS
HANDEL
LEBENSMITTELHYGIENE
URTEIL
ZEIT
Deutschland
Audiovisuelle Medien
Berührung
Lebensmittel und Recht