CareLit Fachartikel

Angriff mit Vase als Arbeitsunfall anerkannt: Sohn verletzt den betreuenden Vater.

Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2024 · Heft 11 · S. 44 bis 45

Dokument
321931
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsbeauftragter
Autor:innen
Sautter, T.
Ausgabe
Heft 11 / 2024
Jahrgang 20
Seiten
44 bis 45
Erschienen: 2024-11-11 09:53:34
ISSN
0300-3337
DOI

Zusammenfassung

Um volljährige Menschen zu unterstützen, die wegen Alter, Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können und keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, werden Betreuerinnen und Betreuer vom Betreuungsgericht eingesetzt. Für sie greift in vielen Fällen die gesetzliche Unfallversicherung. Dies gilt auch für einen Vater, der bei der Betreuung seines geistig behinderten Sohns von diesem angegriffen und verletzt wird.

Schlagworte

ARBEITSZEIT BETREUUNG GERICHT HILFE UNFALL ANERKENNUNG ARBEITGEBER BEHINDERUNG ELLENBOGEN Arbeit Versicherungsschutz Sicherheitsbeauftragter