CareLit Fachartikel
Angriff mit Vase als Arbeitsunfall anerkannt: Sohn verletzt den betreuenden Vater.
Sautter, T. · Sicherheitsbeauftragter · 2024 · Heft 11 · S. 44 bis 45
Dokument
321931
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Um volljährige Menschen zu unterstützen, die wegen Alter, Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können und keine Vorsorgevollmacht erteilt haben, werden Betreuerinnen und Betreuer vom Betreuungsgericht eingesetzt. Für sie greift in vielen Fällen die gesetzliche Unfallversicherung. Dies gilt auch für einen Vater, der bei der Betreuung seines geistig behinderten Sohns von diesem angegriffen und verletzt wird.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
BETREUUNG
GERICHT
HILFE
UNFALL
ANERKENNUNG
ARBEITGEBER
BEHINDERUNG
ELLENBOGEN
Arbeit
Versicherungsschutz
Sicherheitsbeauftragter