CareLit Fachartikel
Gewerbsund bandenmäßiger Betrug sowie Bestechlichkeit im Gesundheitswesen wegen Verordnungen über flachgestrickte Kompressionsstrümpfe
N.N. · Rechtsdepesche · 2024 · Heft 6 · S. 326 bis 328
Dokument
322127
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Sinne des § 299a Nummer 3 StGB angenommene Vorteile umfassen den dem Täter aufgrund der Unrechtsvereinbarung zugewandten Gesamtbetrag unabhängig von vorausgegangenen anderweitigen Zahlungen an den Zuwendenden.
Schlagworte
KRANKENKASSE
GESUNDHEITSWESEN
VEREINBARUNG
ALTERNATIVE
ENTSCHEIDUNG
ZUSAMMENARBEIT
ARZTPRAXIS
BETRIEB
BETRUG
Angehörige
Medizintechnik
Rechtsdepesche