CareLit Fachartikel

Entgelt für Kurzzeitpflege in vollstationärer Einrichtung

N.N. · Rechtsdepesche · 2024 · Heft 6 · S. 326 bis 328

Dokument
322130
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2024
Jahrgang 22
Seiten
326 bis 328
Erschienen: 2024-11-18 12:45:16
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Das WBVG findet auch auf Kurzzeitpflegeverträge Anwendung. Ist eine Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, bedarf es der Darlegung der erbrachten Einzelleistungen zur schlüssigen Darlegung des für die Pflege geschuldeten Entgeltes nicht. Die für das Minderungsverlangen in § 10 WBVG bestimmte Frist von sechs Monaten stellt eine materiell rechtliche Ausschlussfrist dar, mit deren Ablauf der Anspruch für den davor liegenden Zeitraum erlischt.

Schlagworte

PFLEGE ENTSCHEIDUNG DRAINAGE RECHT FRAU KURZZEITPFLEGE VERTRAG ANPASSUNG AUFNAHME Krankenhaus Gesetz Rechtsdepesche