CareLit Fachartikel
Entgelt für Kurzzeitpflege in vollstationärer Einrichtung
N.N. · Rechtsdepesche · 2024 · Heft 6 · S. 326 bis 328
Dokument
322130
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das WBVG findet auch auf Kurzzeitpflegeverträge Anwendung. Ist eine Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, bedarf es der Darlegung der erbrachten Einzelleistungen zur schlüssigen Darlegung des für die Pflege geschuldeten Entgeltes nicht. Die für das Minderungsverlangen in § 10 WBVG bestimmte Frist von sechs Monaten stellt eine materiell rechtliche Ausschlussfrist dar, mit deren Ablauf der Anspruch für den davor liegenden Zeitraum erlischt.
Schlagworte
PFLEGE
ENTSCHEIDUNG
DRAINAGE
RECHT
FRAU
KURZZEITPFLEGE
VERTRAG
ANPASSUNG
AUFNAHME
Krankenhaus
Gesetz
Rechtsdepesche