CareLit Fachartikel
Vergütungsanspruch bei Freistellung wegen der Nichtvorlage eines Impfnachweises
N.N. · Rechtsdepesche · 2024 · Heft 6 · S. 316 bis 319
Dokument
322135
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Betreiber von Pflegeeinrichtungen im Sinne des ehemaligen § 20a Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes durften in der Zeit vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber dagegen nicht berechtigt.
Schlagworte
ABMAHNUNG
ARBEITGEBER
ENTSCHEIDUNG
IMPFUNG
ZEIT
ARBEITNEHMER
EINRICHTUNG
GESETZ
GESUNDHEITSAMT
Coronavirus
Arbeitsleistung
Arbeit
Infektion
Arbeitsrecht
Krankenhaus
Rechtsdepesche