CareLit Fachartikel

Vergütungsanspruch bei Freistellung wegen der Nichtvorlage eines Impfnachweises

N.N. · Rechtsdepesche · 2024 · Heft 6 · S. 316 bis 319

Dokument
322135
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2024
Jahrgang 22
Seiten
316 bis 319
Erschienen: 2024-11-18 12:45:16
ISSN
2197-1609
DOI

Zusammenfassung

Betreiber von Pflegeeinrichtungen im Sinne des ehemaligen § 20a Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes durften in der Zeit vom 16. März 2022 bis zum 31. Dezember 2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber dagegen nicht berechtigt.

Schlagworte

ABMAHNUNG ARBEITGEBER ENTSCHEIDUNG IMPFUNG ZEIT ARBEITNEHMER EINRICHTUNG GESETZ GESUNDHEITSAMT Coronavirus Arbeitsleistung Arbeit Infektion Arbeitsrecht Krankenhaus Rechtsdepesche