Verfassungsmäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
N.N. · Rechtsdepesche · 2024 · Heft 6 · S. 319 bis 322
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Norm des § 20a IfSG ist im Lauf des Jahres 2022 in die Verfassungswidrigkeit hineingewachsen, da der Zweck der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, vulnerable Personengruppen zu schützen, aufgrund der gleichwertigen Virusübertragung durch geimpfte Personen im Jahr 2022 nicht mehr erreicht werden konnte. Die Impfung war daher nicht mehr geeignet, wesentlich zum Schutz vor Ansteckung beizutragen, jedenfalls war sie aufgrund der gleichrangig schützenden Testung nicht mehr das mildeste Mittel. Die mit der Anwendung der Norm verbundenen Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit und in die Berufsfreiheit waren dah…