CareLit Fachartikel

5. Zur Anhörung

N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 5 · S. 175 bis 177

Dokument
322204
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
175 bis 177
Erschienen: 2024-11-25 08:27:20
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Wird der Betroffene in einem Betreuungsverfahren durch die vollbesetzte Beschwerdekammer angehört und wirken infolge eines anschließenden Richterwechsels nur noch zwei der an der Anhörung beteiligt gewesenen Richter an der Beschwerdeentscheidung mit, kann die Anhörung weiterhin in ihrem objektiven Ertrag verwertet werden.

Schlagworte

BETREUUNG ENTSCHEIDUNG PFLEGEHEIM BEURTEILUNG EINWILLIGUNG GERICHT GESETZ BETREUUNGSRECHT BILDUNG Demenz Angehörige BtPrax