CareLit Fachartikel
5. Zur Anhörung
N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 5 · S. 175 bis 177
Dokument
322204
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird der Betroffene in einem Betreuungsverfahren durch die vollbesetzte Beschwerdekammer angehört und wirken infolge eines anschließenden Richterwechsels nur noch zwei der an der Anhörung beteiligt gewesenen Richter an der Beschwerdeentscheidung mit, kann die Anhörung weiterhin in ihrem objektiven Ertrag verwertet werden.
Schlagworte
BETREUUNG
ENTSCHEIDUNG
PFLEGEHEIM
BEURTEILUNG
EINWILLIGUNG
GERICHT
GESETZ
BETREUUNGSRECHT
BILDUNG
Demenz
Angehörige
BtPrax