6. Zur Strafbarkeit unterlassener Anhörung
N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 5 · S. 178 bis 179
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. In einem Verstoß gegen die Anhörungspflicht vor einer Unterbringungsmaßnahme ist regelmäßig ein schwerer Rechtsverstoß zu erblicken. 2. Weder das besondere Gewicht der Rechtsverletzung noch die festgestellte systematische Rechtsverletzung entheben allerdings die Strafkammer von der Pflicht zur wertenden Betrachtung der weiteren Tatumstände. 3. So muss das Gericht in objektiver Hinsicht in den Blick nehmen, ob die Entscheidungen materiell rechtskonform blieben. Im Übrigen hat die Strafkammer die Folgen der Rechtsverletzung, etwa ob und über welchen Zeitraum jeweils eine Freiheitsentziehung erfolgte, festzustel…