CareLit Fachartikel
7. Zur Vorsorgevollmacht: 8. Zum Aufgabenbereich: 9. Zur Unterbringung
N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 5 · S. 180 bis 183
Dokument
322206
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beabsichtigt ein Bevollmächtigter, die Vollmachtgeberin ohne deren Willen zu Hause zu pflegen und würde diese dadurch in ihrer Gesundheit gefährdet, kann dem Bevollmächtigen vorläufig gemäß § 1820 Abs. 4 BGB die Ausübung der Vollmacht teilweise gerichtlich untersagt werden.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
BETREUUNG
ENTSCHEIDUNG
EINWILLIGUNG
GERICHT
DEMENZ
GESETZ
GUTACHTEN
VOLLMACHT
Bevollmächtigter
Beurteilung
Berufsausbildung
Amputation
BtPrax