CareLit Fachartikel

11. Zur Vergütungseinstufung

N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 5 · S. 183 bis 185

Dokument
322207
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
183 bis 185
Erschienen: 2024-11-25 08:27:20
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Die von einem Berufsbetreuer absolvierten Sachkundelehrgänge und sonstigen Fortbildungsmaßnahmen vermitteln keinen Wissensstand, der nach Art und Umfang dem eines Hochschulstudiums entspricht, und münden in keinen staatlich anerkannten Abschluss. 2. Das Vorliegen betreuungsrelevanter Fachkenntnisse ist allein für die Registrierung zum beruflichen Betreuer bedeutsam, § 24 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. § 23 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 BtOG. Insofern ist es für die Vergütungseinstufung nach § 8 VBVG unerheblich, dass bei einem Berufsbetreuer die notwendige Sachkunde von der zuständigen Stammbehörde anerkannt worden ist.

Schlagworte

AUSBILDUNG ENTSCHEIDUNG BETREUUNG GERICHT EINGRUPPIERUNG HOCHSCHULAUSBILDUNG BERUFSAUSBILDUNG ELEKTROTECHNIK RECHT Diabetes Mellitus Ausbildungsstand Aripiprazol Blutdruck Ärzte Gesetz BtPrax