CareLit Fachartikel

13. Zum Verfahren

N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 5 · S. 187 bis 191

Dokument
322209
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 5 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
187 bis 191
Erschienen: 2024-11-25 08:27:20
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Ist es tatsächlich und rechtlich nicht möglich den Betroffenen anzuhören, weil er einer Ladung zur Anhörung im Gericht nicht Folge leistet und die Anhörung am Wohnort des Betroffenen – hier Polen – rechtlich nicht möglich ist, weil der Staat des Wohnortes die Zustimmung zur Anhörung ohne Einverständnis des Betroffenen verweigert, so ist das Verfahren trotz offensichtlicher Betreuungsbedürftigkeit und Betreuungsbedarfs ohne Betreuerbestellung einzustellen.

Schlagworte

GERICHT POLEN ENTSCHEIDUNG BETREUUNG GUTACHTEN NEBENWIRKUNGEN RECHTSPRECHUNG AUFNAHME AUSLAND ARIPIPRAZOL PRAXIS GEWICHTSZUNAHME ÜBERGEWICHT PROGNOSE WAHRSCHEINLICHKEIT BEURTEILUNG