CareLit Fachartikel
4. Zur Vorsorgevollmacht: 5. Zum Betreuungsbedarf
N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 4 · S. 136 bis 138
Dokument
322213
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Eine Vorsorgevollmacht steht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen, wenn der Bevollmächtigte ungeeignet erscheint, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen, insbesondere weil zu befürchten ist, dass die Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen durch jenen eine konkrete Gefahr für das Wohl des Betroffenen begründet (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 16. November 2022 – XII ZB 212/22 – BtPrax 2023, 59).
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
BETREUUNG
GUTACHTEN
EINRICHTUNG
GERICHT
FACHARZT
NEUROLOGIE
PSYCHIATRIE
RECHTSPRECHUNG
Bescheinigung
Betreuungsrecht
Beurteilung
Aufschub
Demenz
Neurologie und Psychiatrie
Gesetz