CareLit Fachartikel

1. Zum Hausverbot

N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 4 · S. 132 bis 133

Dokument
322223
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 4 / 2024
Jahrgang 33
Seiten
132 bis 133
Erschienen: 2024-11-25 08:44:20
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

1. Ein Pflegeheim ist zum Erlass eines Hausverbots nur aus wichtigem Grund, unter Abwägung aller entgegenstehenden Interessen und Umstände des Einzelfalls und nach Abmahnung, berechtigt. 2. Eine Abmahnung ist allerdings dann entbehrlich, wenn die Hausrechtsverstöße so schwer wiegen, dass sie jeweils ein sofortiges Hausverbot ohne Abmahnung rechtfertigen.

Schlagworte

ABMAHNUNG ENTSCHEIDUNG URTEIL GERICHT PFLEGEHEIM RECHT UNTERBRINGUNG ERLASS BETREUUNG VERHALTEN ES RECHTSPRECHUNG ÄRZTINNEN BtPrax