CareLit Fachartikel
1. Zum Hausverbot
N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 4 · S. 132 bis 133
Dokument
322223
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Ein Pflegeheim ist zum Erlass eines Hausverbots nur aus wichtigem Grund, unter Abwägung aller entgegenstehenden Interessen und Umstände des Einzelfalls und nach Abmahnung, berechtigt. 2. Eine Abmahnung ist allerdings dann entbehrlich, wenn die Hausrechtsverstöße so schwer wiegen, dass sie jeweils ein sofortiges Hausverbot ohne Abmahnung rechtfertigen.
Schlagworte
ABMAHNUNG
ENTSCHEIDUNG
URTEIL
GERICHT
PFLEGEHEIM
RECHT
UNTERBRINGUNG
ERLASS
BETREUUNG
VERHALTEN
ES
RECHTSPRECHUNG
ÄRZTINNEN
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