CareLit Fachartikel
2. Zum Aufgabenkreis
N.N. · BtPrax · 2024 · Heft 4 · S. 133 bis 135
Dokument
322224
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Ist das Betreuungsgericht im Zeitraum vor dem 1. Januar 2028 im Rahmen einer Entscheidung über die Genehmigung der Unterbringung des Betreuten (§ 1831 Abs. 2 Satz 1 BGB) gemäß Art. 229 § 54 Abs. 4 Satz 2 EGBGB dazu verpflichtet, den Aufgabenkreis des Betreuers im Bestellungsbeschluss nunmehr an die Erfordernisse des § 1815 Abs. 2 BGB anzupassen, sind auf das Verfahren zur Neubestimmung des Aufgabenkreises die Vorschriften über die Erweiterung der Betreuung nach § 293 FamFG entsprechend anzuwenden.
Schlagworte
GERICHT
ENTSCHEIDUNG
BETREUUNG
UNTERBRINGUNG
GUTACHTEN
RECHT
ANPASSUNG
ERLASS
VORSCHRIFTEN
Ärztinnen
Beurteilung
Aufschub
Angehörige
Betreuungsrecht
Gesetz
BtPrax