CareLit Fachartikel

Eine behördlich angeordnete Quarantäne während eines bewilligten Urlaubs führt nicht zur Nachgewährung von Urlaubstagen.

Bochmann, C. · PflegeRecht · 2024 · Heft 11 · S. 639 bis 646

Dokument
322261
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht
Autor:innen
Bochmann, C.
Ausgabe
Heft 11 / 2024
Jahrgang 28
Seiten
639 bis 646
Erschienen: 2024-11-25 10:08:26
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass Zeiten häuslicher Quarantäne weder unter das gesetzliche Anrechnungsverbot des § 9 BUrlG fallen noch eine entsprechende Anwendung dieser gesetzlichen Ausnahmevorschrift rechtfertigen. Deshalb verbleibt es bei dem Grundsatz, dass nach Festlegung des Urlaubszeitraums eintretende urlaubsstörende Ereignisse als Teil des persönlichen Lebensschicksals in den Risikobereich des Arbeitnehmers fallen.

Schlagworte

URLAUB ARBEITNEHMER ARBEITGEBER URTEIL KRANKHEIT RECHT ZEIT LEISTUNG ENTSCHEIDUNG Arbeit Gesetz Arbeitsrecht Coronavirus Arbeitsleistung Arbeitsplatz Bevölkerung