CareLit Fachartikel
Eine behördlich angeordnete Quarantäne während eines bewilligten Urlaubs führt nicht zur Nachgewährung von Urlaubstagen.
Bochmann, C. · PflegeRecht · 2024 · Heft 11 · S. 639 bis 646
Dokument
322261
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze der Bearbeiterin: 1. Das Landesarbeitsgericht hat zutreffend erkannt, dass Zeiten häuslicher Quarantäne weder unter das gesetzliche Anrechnungsverbot des § 9 BUrlG fallen noch eine entsprechende Anwendung dieser gesetzlichen Ausnahmevorschrift rechtfertigen. Deshalb verbleibt es bei dem Grundsatz, dass nach Festlegung des Urlaubszeitraums eintretende urlaubsstörende Ereignisse als Teil des persönlichen Lebensschicksals in den Risikobereich des Arbeitnehmers fallen.
Schlagworte
URLAUB
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
URTEIL
KRANKHEIT
RECHT
ZEIT
LEISTUNG
ENTSCHEIDUNG
Arbeit
Gesetz
Arbeitsrecht
Coronavirus
Arbeitsleistung
Arbeitsplatz
Bevölkerung