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Haftung, Kosten und Qualität

prof. Prof. Dr. Neumayr, M. ; Prof. Dr. Pfeil, W. ; Dr. Schrattbauer, B. · Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht · 2024 · Heft 5 · S. 155 bis 160

Dokument
322557
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht
Autor:innen
prof. Prof. Dr. Neumayr, M. ; Prof. Dr. Pfeil, W. ; Dr. Schrattbauer, B.
Ausgabe
Heft 5 / 2024
Jahrgang 9
Seiten
155 bis 160
Erschienen: 2024-12-04 02:28:20
ISSN
2079-0953
DOI

Zusammenfassung

Auswirkungen des neuen § 11b AVRAG. Nach § 11b AVRAG ist die Teilnahme der AN an einer "Aus-, Fortoder Weiterbildung" als Arbeitszeit anzurechnen und die AG haben hierfür auch die Kosten zu tragen. Der 2. Teil dieses Beitrags untersucht die Auswirkungen auf den Ausbildungskostenrückersatz, klärt die Anwendung der Bestimmung bei mehrfacher Erwerbstätigkeit und geht dem Inkrafttreten der Bestimmung nach. Teil 1 dieses Beitrags findet sich in ÖZPR 2024/59, 124.

Schlagworte

KOSTEN ARBEITSZEIT VEREINBARUNG LEISTUNG AUSBILDUNG PERSONALMANGEL PFLEGE BETREUUNG EINRICHTUNG ALTERN POLITIK ASIEN ES GEBURTENRATE GESUNDHEITSVERSORGUNG PFLEGEHEIME