CareLit Fachartikel
Dürfen Therapeuten ihre privaten Smartphones in der Therapie für Videooder Tonaufnahmen nutzen?
Bährle, R. · Ergotherapie & Rehabilitation · 2024 · Heft 12 · S. 36 bis 37
Dokument
322609
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch Videoaufzeichnungen könnten Fortschritte in der Therapie bildlich festgehalten werden - und schnell und immer wieder „nachgesehen" werden, von allen, nicht nur von den behandelnden Therapeuten. Daher kommen vielleicht manche Therapeuten auf die Idee, ihr privates Smartphone in der Therapie einzusetzen. Aber ist das erlaubt?
Schlagworte
THERAPIE
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
EINWILLIGUNG
FRAU
RECHT
ZIEL
BAYERN
BERICHT
Copyright
Arbeitsverhältnis
Deutschland
Beschäftigungstherapie
Arbeit
Gesetz
Ergotherapie & Rehabilitation