CareLit Fachartikel

Dürfen Therapeuten ihre privaten Smartphones in der Therapie für Videooder Tonaufnahmen nutzen?

Bährle, R. · Ergotherapie & Rehabilitation · 2024 · Heft 12 · S. 36 bis 37

Dokument
322609
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Ergotherapie & Rehabilitation
Autor:innen
Bährle, R.
Ausgabe
Heft 12 / 2024
Jahrgang 16
Seiten
36 bis 37
Erschienen: 2024-12-05 08:11:15
ISSN
0942-8623
DOI

Zusammenfassung

Durch Videoaufzeichnungen könnten Fortschritte in der Therapie bildlich festgehalten werden - und schnell und immer wieder „nachgesehen" werden, von allen, nicht nur von den behandelnden Therapeuten. Daher kommen vielleicht manche Therapeuten auf die Idee, ihr privates Smartphone in der Therapie einzusetzen. Aber ist das erlaubt?

Schlagworte

THERAPIE ARBEITGEBER ARBEITNEHMER EINWILLIGUNG FRAU RECHT ZIEL BAYERN BERICHT Copyright Arbeitsverhältnis Deutschland Beschäftigungstherapie Arbeit Gesetz Ergotherapie & Rehabilitation