CareLit Fachartikel
"Präventionsverfahren bei Kündigung schon in der Probezeit?"
Sausen, P. · Altenpflege · 2024 · Heft 12 · S. 16
Dokument
322698
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ergeben sich mit einem Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, muss ein sogenanntes Präventionsverfahren durchgeführt werden. Laut einem aktuellen Urteil gilt dies bereits für die Probezeit.
Schlagworte
ARBEITGEBER
KOMMUNE
URTEIL
PROBEZEIT
ARBEITER
ARBEITNEHMER
ARBEITSRECHT
BEHINDERUNG
BERATUNG
Arbeitsverhältnis
Altenpflege