CareLit Fachartikel

"Präventionsverfahren bei Kündigung schon in der Probezeit?"

Sausen, P. · Altenpflege · 2024 · Heft 12 · S. 16

Dokument
322698
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege
Autor:innen
Sausen, P.
Ausgabe
Heft 12 / 2024
Jahrgang 20
Seiten
16
Erschienen: 2024-12-06 11:00:22
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Ergeben sich mit einem Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis, muss ein sogenanntes Präventionsverfahren durchgeführt werden. Laut einem aktuellen Urteil gilt dies bereits für die Probezeit.

Schlagworte

ARBEITGEBER KOMMUNE URTEIL PROBEZEIT ARBEITER ARBEITNEHMER ARBEITSRECHT BEHINDERUNG BERATUNG Arbeitsverhältnis Altenpflege