Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
Dr. Sprenger, M. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 11 · S. 1 bis 24
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Einleitung „Iustitia est constans et perpetua voluntas ius suum cuique tribuendi“ – zu Deutsch: „Die Gerechtigkeit ist der feste und andauernde Wille, jedem sein Recht zuzugestehen“, so steht es schon in den Digesten der römischen Rechtssammlung von Kaiser Justinian. 1 Umso mehr ist es im modernen, der Menschenwürde und den Grundrechten verpflichteten Rechtsstaat die Aufgabe der Gesetzgebung, den notwendigen Rechtsrahmen dort zu schaffen, wo Menschen auf die rechtliche Anerkennung von fest mit ihrer Persönlichkeit und ihrem Selbstverständnis verbundenen Merkmalen angewiesen sind. Das gilt unter anderem für da…