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Aus der Praxis für die Praxis: Anforderungen an die äußere Form eines Arbeitszeugnisses.

Litty, B. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 11 · S. 1 bis 7

Dokument
322720
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
Litty, B.
Ausgabe
Heft 11 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 7
Erschienen: 2024-12-06 01:10:30
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Worum ging es? Die Parteien stritten über die Anforderungen an die äußere Form eines Arbeitszeugnisses. Die Klägerin war bei der Beklagten zu 1. , einer Sozietät mit mehreren Rechtsanwältinnen, bis Ende 2021 als Rechtsanwältin beschäftigt. Der Beklagte zu 2. stellte der Klägerin unter dem 26. Januar 2022 ein Arbeitszeugnis aus. Dieses enthielt die Privatanschrift der Klägerin sowie eine Informationszeile mit den Angaben des Sachbearbeiters, der Telefondurchwahl und der E-Mail-Adresse sowie einem Aktenzeichen im Briefkopf. Zudem war das Zeugnis nur mit dem Nachnamen des Beklagten zu 2. ohne dessen Berufsbezeichnu…

Schlagworte

ZEUGNIS ARBEITGEBER ARBEITNEHMER SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ARBEITSZEUGNIS RHEINLAND-PFALZ MECKLENBURG-VORPOMMERN BETRIEB Beurteilung Arbeitsverhältnis Personalauswahl Gesetz Zeitschrift für Tarifrecht