CareLit Fachartikel
I. Tarifrecht Verbandstarifvertrag – Einwirkungsanspruch – Beschwerde – Bestimmtheit des Antrags
N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 11 · S. 1 bis 2
Dokument
322722
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Orientierungssätze 1. Eine Berufung ist unzulässig, wenn sie nicht wenigstens teilweise den in erster Instanz erhobenen Klageanspruch weiterverfolgt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt. Wird die – zumindest teilweise – Beseitigung der Beschwer nur mit einem Hilfsbegehren erstrebt, ist die Berufung nur insoweit zulässig (Rn. 16)
Schlagworte
SOZIALRECHT
ZEITSCHRIFT
ENTSCHEIDUNG
GEWERKSCHAFT
WEITERENTWICKLUNG
ARBEITNEHMER
BETRIEB
RECHTSPRECHUNG
TARIFVERTRAG
Berlin
Zeitschrift für Tarifrecht