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I. Tarifrecht Verbandstarifvertrag – Einwirkungsanspruch – Beschwerde – Bestimmtheit des Antrags

N.N. · Zeitschrift für Tarifrecht · 2024 · Heft 11 · S. 1 bis 2

Dokument
322722
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 11 / 2024
Jahrgang 38
Seiten
1 bis 2
Erschienen: 2024-12-06 01:10:30
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Orientierungssätze 1. Eine Berufung ist unzulässig, wenn sie nicht wenigstens teilweise den in erster Instanz erhobenen Klageanspruch weiterverfolgt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt. Wird die – zumindest teilweise – Beseitigung der Beschwer nur mit einem Hilfsbegehren erstrebt, ist die Berufung nur insoweit zulässig (Rn. 16)

Schlagworte

SOZIALRECHT ZEITSCHRIFT ENTSCHEIDUNG GEWERKSCHAFT WEITERENTWICKLUNG ARBEITNEHMER BETRIEB RECHTSPRECHUNG TARIFVERTRAG Berlin Zeitschrift für Tarifrecht