CareLit Fachartikel

Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis – Medizinischer Dienst – Schadenersatz

N.N. · ErgoMed · 2024 · Heft 6 · S. 40 bis 41

Dokument
322798
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ErgoMed
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 6 / 2024
Jahrgang 21
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2024-12-10 01:56:37
ISSN
0170-2327
DOI

Zusammenfassung

Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch einen Medizinischen Dienst, der von einer gesetzlichen Krankenkasse mit der Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten beauftragt worden ist, kann nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO* auch dann zulässig sein, wenn es sich bei dem Versicherten um einen eigenen Arbeitnehmer des Medizinischen Dienstes handelt.

Schlagworte

MITARBEITER ARBEITNEHMER ARCHIV DIENSTANWEISUNG GUTACHTEN URTEIL DATENVERARBEITUNG KRANKENKASSE KRANKHEIT Arbeitsverhältnis Krankenversicherung ErgoMed