CareLit Fachartikel
Verarbeitung von Gesundheitsdaten im Arbeitsverhältnis – Medizinischer Dienst – Schadenersatz
N.N. · ErgoMed · 2024 · Heft 6 · S. 40 bis 41
Dokument
322798
CareLit-ID
Jahr
2024
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten durch einen Medizinischen Dienst, der von einer gesetzlichen Krankenkasse mit der Erstellung einer gutachtlichen Stellungnahme zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eines Versicherten beauftragt worden ist, kann nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. h DSGVO* auch dann zulässig sein, wenn es sich bei dem Versicherten um einen eigenen Arbeitnehmer des Medizinischen Dienstes handelt.
Schlagworte
MITARBEITER
ARBEITNEHMER
ARCHIV
DIENSTANWEISUNG
GUTACHTEN
URTEIL
DATENVERARBEITUNG
KRANKENKASSE
KRANKHEIT
Arbeitsverhältnis
Krankenversicherung
ErgoMed